Auf dieser Seite wollen wir - die Fachschaft Musikwissenschaft - euch, den Erstsemestlern, die zentrale Studien- und Prüfungsordnung des Faches näher bringen.
Prof. Dr. David Hiley (Gebäude PT, Zi. 4.2.23, Tel: 0941 - 943 3512)
Prof. Dr. Wolfgang Horn (Gebäude PT, Zi. 4.2.04, Tel: 0941 - 943 3754)
Dr. Bettina Berlinghoff-Eichler (Gebäude PT, Zi. 4.2.17, Tel: 0941 - 943 3758)
Dr. Andreas Pfisterer (Gebäude PT, Zi. 4.2.16, Tel: 0941 - 943 3717)
B. A. (Bachelor Artium)
M. A. (Magister Artium): Mit einem Abschluss M.A. von sehr gut oder gut bekommt man einen Promotionsstudiengang ermöglicht.
Masterstudiengang ist beantragt.
Für Absolventen des Faches Musikwissenschaft ergeben sich viele Berufsmöglichkeiten (Journalismus, Bibliotheken, Forschung, Kulturmanagement usw). Allerdings sollte man sich schon während des Studiums (wie auch bei fast allen anderen Fächern) selbstständig
engagieren (z.B. in Chören, Orchestern, Bands etc.).
MuWi lässt sich sowohl im B.A. als auch im M.A. als Haupt- bzw. Nebenfach belegen. D.h. entweder als eines von zwei Hauptfächern oder in Kombination Hauptfach, Nebenfach, Nebenfach. Alleine ist MuWi nicht studierbar.
Im Verlauf eures Studiums müsst ihr die für euch verpflichtenden Module besuchen.
MuWi Hauptfach M01 - M04
MuWi Nebenfach M05-M08
Hauptstudium B.A. M11 und M12
Nach dem Grunstudium (Semester 1- 4) findet eine studienbegleitende Zwischenprüfung statt. D. h. ihr müsst keine gesonderte Prüfung ablegen sondern habt durch das ganze Studium benotete Pflichtveranstaltungen aus denen sich die Note für die Zwischenprüfung errechnet.
siehe dazu auch das Vademecum
V: Vorlesungen
PS: Proseminar
Ü: Übung
SWS: Semesterwochenstunden
LP: Leistungspunkte